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Ohrenkorrektur - Ohranlegeplastik

Abstehende Ohren sind in der Regel durch eine angeborene Verformung der Ohrknorpel oder durch eine asymmetrische Entwicklung einzelner Knorpelteile bedingt. Mit einer Operation lässt sich der Ohrknorpel neu formen und das Ohr anlegen. Dieser Eingriff kann in jedem Alter durchgeführt werden.

Abstehohren korrigieren im Skincenter Bern

Abstehende Ohren sind häufig der Grund dafür, dass Kinder in der Schule gehänselt werden oder Frauen aus Scham ihre Haare lang tragen und nicht zusammenbinden.

Bei einer Ohrkorrektur (Otoplastik) wird hauptsächlich die Form und meist auch etwas die Grösse der Ohren verändert. Da der Eintritt in die Schule ein wesentliches Ereignis für die Kinder darstellt, sollte aus psychologischen Gründen eine operative Korrektur optimalerweise vor Schuleintritt, spätestens aber zum 10. Lebensjahr erfolgen.

 

Die Beratung bei der Ohrenkorrektur - Ohren anlegen - das Ohr operieren

Beim Beratungsgespräch werden die Möglichkeiten anhand von Fotos und Skizzen genauestens diskutiert. Das Ziel ist es, dass man schon vor der Operation eine gute Vorstellung davon erhält, wie sich die Behandlung auf das Ohr und das Gesamtbild des Gesichtes auswirkt.

 

Operative Korrektur der abstehenden Ohren

 

Bei Kindern unter 12 Jahren wird die Vollnarkose angewendet. In den übrigen Fällen nehmen wir die Ohrkorrektur in der Regel in lokaler Betäubung vor. Der Zugang erfolgt an der Ohrrückseite. Der Ohrknorpel wird entsprechend in seiner Form verändert, die Ohrmuschel angelegt und durch Nähte dauerhaft fixiert. Die Haut wird mit selbstauflösenden Fäden vernäht. Die Operation dauert etwa eine Stunde. Ein Kopfverband wird zum Schutz angelegt und soll für 1 Woche getragen werden.

 

Schonungszeit nach der Ohrkorrektur

7 Tage sollten Sie sich schonen. In dieser Zeit sind Ihre Ohren noch empfindlich und geschwollen. Für etwa zwei Wochen sollten Sie in der Nacht ein Stirnband tragen und auf Kontaktsportarten für die ersten sechs Wochen verzichten.

 

Behandlungskosten einer Otoplastik

Falls die operative Korrektur der abstehenden Ohren eine medizinische Indikation darstellt, werden die Kosten durch die IV bzw. Krankenkasse übernommen. Abstehende Ohren liegen vor, falls eine oder beide Ohrmuscheln mehr als 30° vom Kopf abstehen oder der Abstand zwischen Rand der Ohrmuschel und Kopf mehr als 20 mm beträgt.

Falls die abstehenden Ohren zu einem gravierenden psychischen Leiden führen, besteht auch ein Krankheitswert, sodass ebenfalls die Möglichkeit einer Kostenbeteiligung durch die Krankenkasse besteht. 

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